JSF 04-2023i

Die zur Verfügung stehenden Presseberichte erfolgten in folgenden Bundesländern Baden-Württemberg 33 % Bayern 16 % Berlin 3 % Bremen – Brandenburg – Hamburg 2 % Hessen 2 % Mecklenburg-Vorpommern – Niedersachsen 14 % Nordrhein-Westfalen 6 % Rheinland-Pfalz 23 % Saarland – Sachsen 1 % Sachsen-Anhalt – Schleswig-Holstein – Thüringen – Jugendschutz Forum 4|2023 TESTKÄUFE | 5 kaufaktionen der Fall. In weiteren neun Ak- tionen wurde zu 80 bis 90 Prozent gegen das JuSchG verstoßen; bei den übrigen 23 Aktio- nen lag die Quote immerhin noch bei über 50 bis 70 Prozent, mit demSchwerpunkt über 60 Prozent (11 Testkaufaktionen). Wo finden Testkäufe statt? Auch wenn die Berichterstattung über Testkäufe via Inter- net nicht als repräsentativ angesehen wer- den kann, zeigt jedenfalls diese Auswertung aufgrund der 105 Internetberichte einen deutlichen Schwerpunkt auf die Länder Ba- den-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (siehe Zusammenstel- lung). Es folgen wenige Berichte aus NRW, Berlin, Hamburg, Hessen und ein Bericht aus Sachsen ( saechsische.de ) . Aus den anderen sieben Bundesländern liegen keine Berichte vor. Warum das so ist, lässt sich nicht fest- stellen. Es können höchstens Vermutungen angestellt werden: Generell geringes Inter- esse und keine Unterstützung von Obersten Landesbehörden aufgrund fehlender Kon- zepte und staatlicher Richtlinien. Natürlich kann auch eine fehlende Sensibilität in der Öffentlichkeit für problematischen Alkohol- konsum und Rauchen der Grund sein. Nicht zuletzt hat man den Eindruck, dass über Testkäufe in manchen kommunalen Berei- chen keine öffentliche Debatte geführt und folglich keineMitteilungen gemacht werden. Fazit: Es gibt keine (öffentliche) Diskussion über die Rechtmäßigkeit von Testkäufenmit Jugendlichenmehr. Es ist auch keine Initiati- ve seit Ende der 2000er Jahre mehr für eine gesetzliche Verankerung der Figur des ju- gendlichen Testkäufers im Jugendschutzge- setz bekannt geworden. Möglichemoralische und rechtliche Bedenken impolitischen und professionellen Bereich gegen die Einset- zung von Jugendlichen bei Testkäufen wur- den hintenangestellt. Ebenso habenGerichte (bisher) die Tätigkeit des jugendlichen Test- käufers nicht als unrechtmäßig angesehen (siehe z.B. Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, 2. Senat, Beschluss v. 31.10.2011, Az.2 SsRs 28/11. aber insgesamt von Verstößen gegen Ver- waltungsrecht, wie dem JuSchG, keine Be- sonderheit dar. Auch beim Straßenverkehr (zum Beispiel bei Geschwindigkeitskont- rollen) werden keine besseren Ergebnis- se erzielt. Meist liegt der Durchschnitt der Geschwindigkeitsübertretungen bei rund Zweidritteln der Fälle. Und genau dieses Zweidrittel stellt auch bei den ausgewerteten Jugendschutz-Testkäufen der Schwerpunkt dar. Aus den betreffenden 39 von 57 Berichten geht hervor, dass bei 68 Prozent der Testkäufe eine „Erfolgsqoute“ von über 50 bis zu 100 Prozent zu verzeich- nen war. Mit anderen Worten, in den meis- ten Fällen hielten sich die Verkaufsstellen nicht an die Jugendschutzvorschriften. Auf- fallend ist dabei der relative hohe Anteil von Fällen, bei denen zu 100 Prozent Alkohol und Tabakwaren gesetzeswidrig abgegeben wor- denwaren. Das war immerhin in sieben Test- Bei den 57 Gesamtaktionen geht aus den Presseberichten hervor, dass es in 7 Fällen zu 100% Verstößen in 9 Fällen zu 80 bis 90 % Verstößen in 23 Fällen zu 50 bis 70 % Verstößen in 16 Fällen zu 10 bis 40 % Verstößen in 2 Fällen zu keinen Verstößen kam. Richtlinien, Konzepte zu Testkäufen Baden-Württemberg: Voraussetzungen für die Durchführung von Testkäufen durch Jugendliche nach dem Jugendschutzgesetz https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/ fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Down- loads_Kinder-Jugendliche/Voraussetzungen_Testkaeu- fe_Jugendliche.pdf Bayerisches Landesjugendamt: Einsatz jugendlicher Testpersonen zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes https://www.blja.bayern.de/service/bibliothek/fachbei- traege/testpersonen.php Hamburg: Einhaltung des Jugendschutzes Testkäufe von Alkohol und Tabakwaren https://www.hamburg.de/jugendschutz/3908062/alko- hol-testkaeufe/ Niedersachsen: Einsatz jugendlicher Testkäuferinnen und Testkäufer bei Jugendschutzkontrollen im Einzelhandel - Gem. RdErl. v. 1.9.2010, geändert durch Gem. RdErl. vom 9.9.2015 (Nds. MBl. Nr. 34/2015 S. 1168) http://www.schure.de/21132/302, 51010,10,1,9.htm Leitsätze: 1. Testkäufe im Bereich des Jugendschutzes verstoßennichtgegenhöherrangigesRecht. 2. Testkäufer dürfen über die bloße Kaufan- frage hinaus nicht zur Tat provozieren. Quelle: https://bag-jugendschutz.de/de/recht .) Insgesamt sind die Reaktionen in den hier vorliegenden Testkäufen nach den Presse- berichten entsprechend negativ dargestellt worden („Ergebnisse ernüchternd“, „erschre- ckende Bilanz“, „alarmierende Zahlen“ oder „Sensibilität lässt nach“ sowie „es geht nurmit Sanktionen“), um einige zu nennen. Anderer- seits werden Verbesserungen bei den Ergeb- nissen bei wiederholten Testkäufen positiv hervorgehoben: „Testkäufe zeigen Wirkung“ oder „ein sehr gutes Ergebnis“. Dabei ist man schon zufrieden, wenn sich bei Testwieder- holungen das Ergebnis aus Sicht des Jugend- schutzes verbessert hat, zum Beispiel wenn von 18 Testkäufen nur vier durchgefallen sind imGegensatz zum ersten Test in der gleichen Gemeinde, wo noch zehn von 17 Verkaufs- stellen insgesamt sich nicht an die Abgabe- vorschriften gehalten haben (siehe u. a. rhein- zeitung.de / Koblenz ). (jl / JSF) —————— Ich habe nicht damit gerechnet, dass ich so oft Alkohol bekomme. 14-Jährige Testkäuferin im Landkreis Cuxhaven (www.cmv-medien.de / 26.04.2022)

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