JSF 04-2023i

8 | PRAXIS Jugendschutz Forum 4|2023 FSM FSM-Beschwerdestelle bearbeitet knapp 13.000 Meldungen Die Freiwillige SelbstkontrolleMultimedia- Dienstanbieter (FSM e. V.) blickt mit dem Jahresbericht 2022 auf 25 Jahre erfolgrei- chen Einsatz für den Jugendmedienschutz zurück. Deutlich wird dabei die Relevanz der Regulierten Selbstregulierung für einen effektiven Online-Jugendschutz. Im Jahr 2022 gingen bei der FSM-Beschwerdestelle insgesamt 12.956 Beschwerden über illegale oder jugendgefährdende Online-Inhalte ein. Dabei handelt es sich um das zweithöchs- te Meldungsaufkommen ihrer Geschichte (2021: 14.205Meldungen). In 68 Prozent der Fälle (8.757Meldungen) handelte es sich um begründete Beschwerden, d. h. um Inhal- te, die nach umfassender Einzelfallprüfung gegen deutsche Jugendmedienschutzgeset- ze verstoßen. Darstellungen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger machten mit 37 Prozent den zweitgrößten Anteil der be- gründeten Beschwerden aus (3.224 Fälle). Die Freiwillige Selbstkontrolle Multime- dia-Diensteanbieter (FSM) engagiert sich ge- meinsammit ihren Mitgliedsunternehmen und -verbänden aus der Telekommunikati- ons- undOnline-Branche dafür, den Jugend- medienschutz zu stärken. Die Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwick- lungsbeeinträchtigender Inhalte ist dabei seit mehr als 25 Jahren eine der Kernaufga- ben. Dazu betreibt die FSM eine Beschwer- destelle, an die sich alle kostenlos wenden können, um strafbare und jugendgefähr- dende Online-Inhalte zu melden. Ein wei- terer Schwerpunkt imEngagement der FSM ist die medienpädagogische Arbeit. Den digitalen Jahresbericht finden Sie unter: jahresbericht.fsm.de/2022/ MEDIENNUTZUNG Eltern haben schlechtes Gewissen Die Mehrheit der Eltern in Deutschland hat einer Umfrage zufolge wegen der hohenMe- diennutzung ihrer Kinder ein schlechtes Gewissen. Das hat eine repräsentative On- line-Befragung der Betriebskrankenkasse Pronova BKK ergeben, aus der die Zeitun- gen der Funke Mediengruppe zitieren. 61 Prozent der Befragten grämen sich demnach häufig oder manchmal, weil sie zu viele Aus- nahmen bei der Mediennutzung ihres Kinds oder ihrer Kinder machen. Nutzungszeit wird kleingeredet Gleichzeitig fürchten 59 Prozent, dass sie ihren Kindern eine zu häufige oder zu lan- ge Nutzung erlaubten. Gut die Hälfte gesteht auch ein, dass sie zu selten bei ihren Kin- dern seien, um die Nutzung von digitalen Medien zu kontrollieren. 52 Prozent sagten, sie hätten ein schlechtes Gewissen, weil sie ihren Kindern häufig oder manchmal schon im jungen Alter die Nutzung digitaler Me- dien erlauben, „damit sie ruhiggestellt sind“. Befragt wurden im Juli dieses Jahres 1.000 Menschen in Deutschland ab 18 Jahren mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt. Quelle: www.heise.de ALKOHOLPOPS Süße Alkoholika wieder im Kommen Geht es nach Pernod Ricard und anderen Spirituosenherstellern, wird das Geschäft mit fertig gemixten Longdrinks und Cock- tails aus Dosen und Flaschen, den sogenann- ten Ready-To-Drink (RTD), stetig und schnell größer. "Das ist seit einiger Zeit die am schnellsten wachsende Getränkekategorie der Welt", wird ein Vertreter von Pernod Ri- card in der Tageszeitung DieWelt (26.10.) zi- tiert. Wichtigste Käuferschicht für die meist in kleinen Dosen angebotenen Getränke ist dabei nach Angaben von Pernod Picard die Altersklasse der 25- bis 35-Jährigen. Wobei Männer vorwiegend zuWhisky-Mischungen greifen und Frauen zu RTD-Drinks mit wei- ßen Spirituosen wie Wodka oder Gin. Die alkoholischen Süßgetränke waren vor 20 Jahren in Deutschland bei Jugendlichen besonders beliebt, etwa Smirnoff Ice oder Barcadi Breezer. Denn der Alkohol ge- langt durch den ho- hen Zuckeranteil und die Kohlensäure bei Alkoholpops schneller ins Blut - und damit besteht die Gefahr, zu viel zu trinken, ohne das zu bemerken. Zum anderen überdeckt der süße Geschmack den Alkohol. Besondere Aufklärungsmaßnahmen über die Alkoholpops standen damals im Jugend- schutz und in der Suchtprävention im Vor- dergrund ihrer Aktivitäten. Alkoholpops wurden 2004 mit Spirituosen (mit destil- liertem Alkohol, die Ethanol enthalten) im Jugendschutzgesetz gleichgesetzt mit der Folge, dass die Abgabe und der Konsum für Jugendliche untersagt wurde (§ 9 Jugend- schutzgesetz-JuSchG). Außerdem wird seit dem eine Sondersteuer ("Alkoholpopsteuer") erhoben. Diese verteuerte die Getränke der- art, dass sie nachMeinung von Experten von den jungen Altersgruppen nicht mehr ge- kauft und konsumiert werden. DieModedroge Alkoholpops hatte abermitt- lerweile ihren Zenit übersprungen, ob mit oder ohne Sondersteuer. Wobei das zum Beispiel auch für Österreich galt, wo es kei- ne Alkoholsteuer gegeben hat. Vor allem bei jungen Menschen ließ der Konsum nach; während es bei den 30- bis 40-Jährigen noch lange cool war, in der Disko, imClub diese zu konsumieren. Quellen: www.welt de / Eigene Recherchen

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